Während beim Schiedsgerichtsverfahren und beim Verfahren vor einem ordentlichen Gericht ein Urteil von einem Dritten gesprochen wird, ist es Ziel des Schlichters als neutralem Dritten, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Der Schlichter nimmt die Rolle eines Vermittlers ein, wird aber, insbesondere auf Wunsch der Parteien, auch einen Vergleichsvorschlag in Form eines Schlichterspruchs erarbeiten. In der Regel ist dieser aber nicht bindend, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies vertraglich.
Die Schlichtung ist ein freiwilliges Verfahren, auf das sich die Parteien verständigen. Sie kann zu jedem Zeitpunkt eines Bauprojektes, auch schon bei einem aufkeimenden Konflikt, in Gang gesetzt werden. Sie gewährleistet Vertraulichkeit, da nicht öffentlich. Die Schlichtung ist zukunftsorientiert und sucht nach Lösungen, will den Weg ebnen für die Fortführung eines laufenden Projektes.
Die außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation ähnelt sehr der Schlichtung.
Unterschiedlich hingegen ist die Rolle des Mediators im Vergleich zum Schlichter. Entgegen immer wieder geäußerten Meinungen ist die Mediation kein „irgendwie geartetes“ Schlichtungsverfahren, „wo man halt mal miteinander redet“, sondern ein klar strukturiertes Verfahren, zur eigenverantwortlichen Konfliktlösung. Mit anerkannten Methoden führt der Mediator durch das Verfahren.
Während bei der Schlichtung der Schlichter zeitweise aktiv in die Findung von Lösungen eingreift, ist es Rolle des Mediators, insbesondere die verdeckten Interessen der Medianden herauszuarbeiten, sodass diese selbstständig und eigenverantwortlich Lösungsmöglichkeiten erarbeiten und auch verbindlich vereinbaren.
Ziel der Mediation ist nicht die Aufklärung von in der Vergangenheit liegenden Sachverhalten, sondern die Lösung der Konfliktsituation mit Blick auf die Zukunft der Beteiligten.
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