Die Leistung, die der Unternehmer aufgrund des Bauvertrages erbringen muss, wird als das Bau-Soll bezeichnet – was und wie hat der Unternehmer zu bauen?

Bei der Betrachtung des Bau-Solls gilt es folglich, nicht nur den Bauinhalt, sondern auch die Bauumstände zu betrachten. Waren beispielsweise Rohbauunternehmer und Auftraggeber bei Vertragsschluss davon ausgegangen, dass Beton mittels einer Betonpumpe eingebracht werden kann und sich vor Ort aber zeigt, dass dies nicht möglich ist und der Beton mit Kran und Kübel eingebracht werden muss, so haben sich die Bauumstände geändert. Der Bauinhalt dagegen – Beton – bleibt gleich.

Beansprucht der Unternehmer eine zusätzliche Vergütung, dann muss immer zuerst das Baus-Soll festgestellt werden. Erst wenn dieses Soll geklärt ist, lässt sich feststellen, ob es von diesem Soll Abweichungen gegeben hat, die zu einer abweichenden Vergütung führen können.